Die Lohnverhandlungen für das Jahr 2023 zwischen Holzbau Schweiz und den Sozialpartnern sind abgeschlossen. Die Positionen von Holzbau Schweiz und den Sozialpartnern waren letztendlich zu weit auseinander, weshalb es keine Einigung gab.
Text PD
Eine Nichteinigung bedeutet, dass die Mindestlöhne gemäss den Mindestlohntabellen des GAV Holzbau sowie die Spesen auf dem aktuellen Stand verbleiben und nicht erhöht werden. Somit sind auch für das Jahr 2023 die Mindestlohntabellen 2022 massgebend. Einen automatischen Teuerungsausgleich gibt es nicht.
Wegen steigender Erfahrungsjahre in der Lohntabelle GAV Holzbau (z.B. Wechsel des Mitarbeitenden vom 5. ins 6. Erfahrungsjahr) und/oder Funktionswechseln infolge Fort- und Weiterbildung (z.B. Mitarbeitender wechselt von der Funktion Holzbau-Vorarbeiter mit Fortbildung in die Funktion Holzbau-Polier mit Fortbildung) können rund 70 Prozent der Mitarbeitenden von einem automatischen Anstieg des Mindestlohns gemäss Lohntabelle 2022 des GAV Holzbau profitieren.
Holzbau Schweiz empfiehlt den Mitgliedern unter anderem mit Blick auf die aktuelle Inflation, den Mitarbeitenden im Rahmen der jeweiligen individuellen Möglichkeiten des Betriebes Lohnerhöhungen zu gewähren.
Bei Fragen steht Ihnen der Rechtsdienst von Holzbau Schweiz gerne zur Verfügung:
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